Steuervorteile nutzen mit Photovoltaikanlagen

Investitionen in Anlagen, die erneuerbare Energien erzeugen, bieten langfristigen Gewinn mit niedrigen Risiken und attraktiven Steuervorteilen. Dabei lässt sich mit keiner anderen Kapitalanlage eine Steueroptimierung besser durchführen als mit der Anschaffung einer Photovoltaikanlage:

Sie können 50 % des Nettokaufpreises sofort bzw. bis zu 5 Jahre rückwirkend auf Ihre bereits abgelaufenen Kalenderjahre steuerlich absetzen. Für das aktuelle Jahr können dann weitere 20 % Sonder-AfA zzgl. 12,5% AfA auf den 50%-igen Restwert abgeschrieben werden. Aus dieser Steuerrückzahlung bezahlen Sie nun bequem die 25% Eigenkapital (Vorschlag) + 3,5% Abwicklungsgebühr für die Solaranlage. Der Restbetrag wird über 20 Jahre linear abgeschrieben.

Bei einer Finanzierung ist es möglich – je nach Konditionen – Zins und Tilgung durch die laufenden Erträge zu decken.

Somit hätten Sie eine eigene Photovoltaikanlage erworben, ohne selbst etwas gezahlt zu haben! 🙂

Modellrechnung

Herr Mustermann, ledig, Grenzsteuersatz 45%, Erwerb einer Photovoltaikanlage mit 151,5 kWp

Nettokaufpreis ohne Pacht200.000 €
Eigenkapitaleinsatz 25% plus 3,5% Abwicklungsgebühr57.000 €
Mögliche Steuer-Erstattung (IAB)Vorjahr 50% (§7g Abs.1-4 EStG)45.000 €
Mögliche Steuer-Erstattung (Sonder-AfA zzgl. AfA)Kaufjahr 20% zzgl. 12,5%14.625 €
Gesamte Steuerrückerstattungkumuliert59.625 €

Die aufgeführten Angaben sind beispielhaft und unverbindlich und werden lediglich plakativ, im Rahmen der persönlichen Projektplanung, präsentiert. Individuelle Werte für Zinssätze, Tilgungssätze,Abschreibungen und steuerliche Bezugsgrößen können je nach persönlicher Bonität und Situation abweichend sein. Dieses Beispiel ist nicht rechtsverbindlich und ohne Gewähr. Es dient als Beispielrechnung ausschließlich zur Veranschaulichung der Gestaltungsmöglichkeiten. Es handelt sich hierbei auch nicht um eine steuerliche Beratung.