Impressum, Allgemeine Geschäftsbedingungen & Rechtliches
Verantwortlich für den Inhalt:
Clarissa Kuhr
Eschenbacher Straße 1
93057 Regensburg
Telefon: 0151-56542013
E-Mail: kuhr@immobilien-mit-system.de
Geschäftsform: Einzelunternehmen
Geschäftsleitung: Clarissa Kuhr
Aufsichtsbehörden/Registrierung:
Erlaubnis als Makler nach § 34c Absatz 1 , Satz 1, Nummer 1 GewO (Immobilienmakler)
zuständige Aufsichtsbehörde:
IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München
Erlaubnis als Versicherungsmakler gemäß §34d Absatz 1 GewO
Eintragung im Versicherungsvermittlerregister (http://www.vermittlerregister.info) der
IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München
Registrierungsnummer: D-I1FV-X7FHR-39
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Diese website ist eine unverbindliche Information und vermittelt Ihnen allenfalls einen ersten Eindruck von den beschriebenen Investitionsmöglichkeiten. Eine wirtschaftliche Rechts- und Steuerberatung kann und soll dadurch nicht ersetzt werden. Verbindlich ist allein der Inhalt der Verträge des Anbieters / der beurkundeten Kaufverträge und Bezugsurkunden. Der Inhaber dieser website hat als Informationsverwender die genannten Inhalte und Vorabinformationen ungeprüft übernommen und leistet deshalb keine Gewähr für deren Vollständigkeit und Richtigkeit. Haftungsansprüche, insbesondere wegen Prospekthaftung, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der auf dieser website dargestellten Informationen und Daten verursacht wurden, sind ausgeschlossen.
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Urheberrecht
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR DIE INANSPRUCHNAHME VON MAKLERDIENSTLEISTUNGEN (Stand: 01.01.2019)
1. Die Firma Kuhr Immobilien mit System beschäftigt sich mit dem Nachweis und / oder der Vermittlung von Immobilien, Immobiliengesellschaften oder Anteilen daran, Mietverträgen, Pachtverträgen und anderen grundstücksgleichen Geschäften sowie der Beratung von Eigentümern, Investoren sowie Dritten im Hinblick auf Immobiliengeschäfte. Der Erfüllung der Aufträge widmen wir uns mit größtmöglicher Sorgfalt. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff. BGB; die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten näher.
2. Sofern im Angebot der Firma Kuhr Immobilien mit System nicht anders vermerkt oder ausdrücklich abweichend vereinbart, sind mit Zustandekommen eines Maklervertrages vom Auftraggeber (z. B. Käufer, Mieter, Erwerber von Rechten und / oder Objektanbieter, Verkäufer, Vermieter, Verpächter) an die Firma Kuhr Immobilien mit System folgende Provisionen zu zahlen:
2 .1. bei Vermietung und Verpachtung:
a. 3,57 Monatskaltmieten (inkl. Mwst.) bei der Vermietung von Gewerbeflächen
b. 2,38 Monatskaltmieten (inkl. Mwst.) bei der Vermietung von Wohnraum. Vom Mieter ist die Provision zu zahlen, sofern er der erste Besteller ist.
Die Monatskaltmiete ist die aus der vereinbarten Festlaufzeit des Mietvertrages ermittelte durchschnittliche monatliche Gegenleistung des Mieters für die Gebrauchsüberlassung (ohne Mehrwertsteuer und ohne Betriebs-und/oder Heizkostenvorauszahlungen).
2.2 Bei An-und Verkauf von Immobilien, Beteiligungen, Beteiligungen an Unternehmen und grundstücksgleichen Geschäften:
a. 4,76% (inkl. Mwst.) bei einem Kaufpreis bis zu 10 Mio €
b. 3,57% (inkl. Mwst.) bei einem Kaufpreis von 10 bis 20 Mio €
c. 2,38% (inkl. Mwst.) bei einem Kaufpreis von 20 bis 35 € Mio €
d. 1,19 % (inkl. Mwst.) ab einem Kaufpreis von 35 Mio €
e. 1,19% (inkl. Mwst.) des Verkehrswertes des Objektes bei Nachweis und/oder Vermittlung von Vorkaufsrechten
Der Kaufpreis ist die Summe aller Gegenleistungen des Käufers zuzüglich übernommener Belastungen und Verbindlichkeiten der Immobilie, des Unternehmens oder der Beteiligung. Zahlt der Käufer eine Rente, gilt als Kaufpreis der Barwert der Rentenleistungen. Bei Nachweis und/oder Vermittlung von kaufähnlichen Geschäften, wie z. B. Erwerb von Erbbaurechten, Einbringung eines Grundstückes in eine Gesellschaft, Vermittlung eines Grundstückes nebst Generalunternehmervertrag, Erwerb von Gesellschaftsanteilen der das Objekt haltenden Gesellschaft (Sharedeal) o.ä., gelten die Provisionssätze wie beim Kauf. Alle genannten Provisionen verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.
2.3 Bei Ersteigerung einer Privatimmobilie: 3,57% (inkl. Mwst) des Zuschlagspreises
3. Provisionsanspruch: Unser Provisionsanspruch entsteht:
a.) durch den Nachweis eines möglichen Vertragsabschlusses bzgl. eines Objektes oder Benennung eines möglichen Vertragspartners, das heißt, wenn der spätere Vertrag auch ohne darüber hinaus gehende Vermittlungsmaklertätigkeit der Firma Kuhr Immobilien mit System zwischen den Parteien geschlossen wird (Nachweisprovision), oder:
b.) durch die Vermittlung des Vertrages zwischen den Vertragsparteien, das heißt, wenn die Firma Kuhr Immobilien mit System am Verhandlungsprozess an sich oder bei der Gestaltung des Kauf-oder Mietvertrages mitwirkt (Vermittlungsprovision). Der Provisionsanspruch entsteht auch insbesondere dann, wenn die Firma Kuhr Immobilien mit System eine Vertragspartei der anderen als Vertragspartner empfiehlt und es daraufhin zu einem Abschluss eines Vertrages kommt.
c.) Die Provision ist verdient, sobald der Vertrag aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung durch die Firma Kuhr Immobilien mit System wirksam zustande gekommen ist. Es genügt, wenn die Tätigkeit der Firma Kuhr Immobilien mit System für den Vertragsschluss mitursächlich war. Es genügt daher auch, wenn die Firma Kuhr Immobilien mit System nur den Nachweis der Vertragsgelegenheit erbracht hat. Der Provisionsanspruch wird fällig bei Vertragsabschluss.
d.) Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die von den ursprünglich mitgeteilten oder gewünschten Bedingungen abweichen, solange der Auftraggeber sein verfolgtes wirtschaftliches Ziel erreicht. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt.
e.) Sofern an die Stelle des gewollten (durch Vermittlung oder Nachweis des Immobilienmaklers) ein anderer wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag (Ersatzgeschäft) tritt, wird ebenfalls eine Maklercourtage in entsprechender Höhe fällig.
Sofern es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Immobilienmakler zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen fortführt, ist ebenfalls eine entsprechende Maklercourtage fällig.
4. Vorkenntnis: Ist dem Auftraggeber die durch die Firma Kuhr Immobilien mit System nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages (Vertrag) bereits bekannt, hat er dies spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt der ersten Objektinformationen unter Angabe der Quelle der Firma Kuhr Immobilien mit System schriftlich mitzuteilen. Der Beweis der Vorkenntnis obliegt dem Auftraggeber. Zeigt der Auftraggeber seine Vorkenntnis nicht rechtzeitig an, ist er der Firma Kuhr Immobilien mit System zum Ersatz der vergeblichen Aufwendungen verpflichtet, wenn die Provisionsforderung der Firma Kuhr Immobilien mit System hierdurch entfällt.
5. Bei der Aufnahme von unmittelbaren Verhandlungen mit dem Vertragspartner hat der Auftraggeber auf die Maklertätigkeit der Firma Kuhr Immobilien mit System Bezug zu nehmen und diese über den Inhalt der Verhandlungen unverzüglich zu unterrichten. Die Firma Kuhr Immobilien mit System hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; Zeitpunkt und Ort sind der Firma Kuhr Immobilien mit System rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber hat der Firma Kuhr Immobilien mit System unverzüglich Auskunft über den vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag zu erteilen. Zu diesem Zwecke ist der geschlossene Vertrag der Firma Kuhr Immobilien mit System in Kopie zur Verfügung zu stellen. Auf Anfrage der Firma Kuhr Immobilien mit System zu laufenden Vertragsverhandlungen bzgl. der nachgewiesenen bzw. vermittelten Vertragsgelegenheit hat der Auftraggeber den Verhandlungsstand mitzuteilen.
6. Sämtliche Angebote und Vertragsdaten sind ausschließlich für den von der Firma Kuhr Immobilien mit System bestimmten Auftraggeber bestimmt. Werden diese ohne schriftliche Zustimmung der Firma Kuhr Immobilien mit System vom Auftraggeber an Dritte weitergegeben und kommt es deshalb bzw. daraufhin zum Abschluss eines Vertrages mit dem Dritten, hat der weitergebende Auftraggeber an die Firma Kuhr Immobilien mit System eine Vertragsstrafe in Höhe der unter Ziffer 2. genannten Provision zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens und weiterer rechtlicher Schritte behält sich die Firma Kuhr Immobilien mit System ausdrücklich vor.
7. Die Firma Kuhr Immobilien mit System ist uneingeschränkt berechtigt, für mehrere Vertragspartner eines Geschäftes (sowohl weitere Interessenten, als auch für den potenziellen Vertragspartner) provisionspflichtig tätig zu werden, soweit sie hierdurch nicht in eine Interessenkollision gerät. Sollte eine Interessenkollision vorliegen, wird sie die Beteiligten unverzüglich hierauf hinweisen und weitere Tätigkeiten nur nach Absprache mit den Vertragspartnern fortführen soweit sich die Interessenkollision nicht abstellen lässt.
8. Nimmt einer der Vertragsparteien von seinen Vertragsabsichten (z.B. Kauf) Abstand und wird der der Firma Kuhr Immobilien mit System erteilte Auftrag damit gegenstandslos, ist er zu unverzüglicher schriftlicher Information gegenüber der Firma Kuhr Immobilien mit System verpflichtet. Andernfalls hat die Firma Kuhr Immobilien mit System Anspruch auf Ersatz vergeblicher Auslagen und Aufwendungen, die daraufhin entstehen.
9. Die Auftraggeber der Firma Kuhr Immobilien mit System sind unter anderem nach dem GWG (Geldwäschegesetz) verpflichtet, die Firma Kuhr Immobilien mit System unverzüglich schriftlich über den Abschluss des durch sie nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages zu informieren, Auskunft über alle vertraglichen Haupt-und Nebenabreden (z.B. Name und Anschrift des Vertragspartners, -objekt -preis und -bedingungen) zu erteilen und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Behindern Auftraggeber z. B. durch verweigerte oder verspätete Informationen die Geltendmachung eines Provisionsanspruches, haben diese die Provisionsforderung ab vier Wochen nach Vertragsabschluss mit 5% p.a. über dem von der Europäischen Zentralbank festgelegten Basiszins zu verzinsen. Die Zurückhaltung von Informationen führt darüber hinaus zum Schadensersatz des Auftraggebers; ihm bleibt der Beweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
10. Exposéangaben und sonstige Informationen beruhen ausschließlich auf den der Firma Kuhr Immobilien mit System vom potenziellen Vertragspartner erteilten Auskünften. Diese werden von der Firma Kuhr Immobilien mit System in der Regel nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Anderes gilt nur, wenn die Firma Kuhr Immobilien mit System begründete Zweifel an den Informationen und Angaben hat. Sollte eine Überprüfung stattgefunden haben, weist die Firma Kuhr Immobilien mit System ausdrücklich darauf hin. Soweit der Auftraggeber eine gesonderte Überprüfung bestimmter Informationen und Angaben wünscht, ist dies von ihm gesondert zu beauftragen. Die Firma Kuhr Immobilien mit System ist jedoch nicht verpflichtet, einen solchen Auftrag anzunehmen und behält sich vor, eine solche Überprüfung von einer gesonderten Vergütung abhängig zu machen. Für die Angaben des Vertragspartners übernimmt die Firma Kuhr Immobilien mit System keinerlei Haftung. Der Angebotsempfänger und/oder Auftraggeber hat alle Angaben vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen.
11. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber der Firma Kuhr Immobilien mit System sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Firma Kuhr Immobilien mit System oder eines ihrer Mitarbeiter beruhen.
12. Auf die Rechtsbeziehung mit den Vertragsparteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
13. Wir schließen sämtliche Verträge ausschließlich auf Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, selbst wenn anders lautenden AGB der Vertragsparteien nicht widersprochen wird. Abweichende AGB sind unwirksam und werden nur durch ausdrückliche schriftliche Anerkennung Bestandteil des Vertrages. Werden zwischen der Firma Kuhr Immobilien mit System und einem Vertragspartner Vereinbarungen (z.B. Provisionsvereinbarungen) getroffen, die von einzelnen AGBs abweichen oder diesen gar widersprechen, so sind alle übrigen AGBs nicht betroffenen und behalten in Ihrer Gesamtheit weiterhin Gültigkeit.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz der Firma Kuhr Immobilien mit System.
15. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder eines abgeschlossenen Maklervertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB und/oder des Maklervertrages im Übrigen nicht. Beide Seiten werden die unwirksame Klausel oder eine Lücke durch eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.