Nach Ablauf des 20-jährigen Pachtvertrags kann die Pacht zweimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden. Da der Pflegebedarf in der Zukunft stark steigen wird, ist auch davon auszugehen, dass die Pachtverträge immer wieder verlängert werden.
Nach Ablauf des 20-jährigen Pachtvertrags kann die Pacht zweimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden. Da der Pflegebedarf in der Zukunft stark steigen wird, ist auch davon auszugehen, dass die Pachtverträge immer wieder verlängert werden.
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