Durch strenge Bonitätsvorgaben und ständige Überwachung des Betreibers durch die Verwaltungsgesellschaft ist dieser Fall nahezu ausgeschlossen. Sollte der Betreiber seinen Verpflichtungen trotzdem nicht nachkommen und zahlungsunfähig werden, würde ein Notfallbetreiber den Betrieb des Pflegeheims fortführen, bis ein neuer Pächter für das Objekt gefunden wird.
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